Werkankäufe des Landes Oberösterreich
Förderung des künstlerischen Schaffens durch den Ankauf von Werken zeitgenössischer Kunstschaffender.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Oberösterreich-Bezug mittels Hauptwohnsitz in Oberösterreich, in OÖ geboren oder thematischer Bezug zum Land Oberösterreich. Bedingung für einen Ankauf ist zudem, dass Antrag für den Ankauf durch das Land Oberösterreich nur alle vier Kalenderjahre gestellt werden kann.
Abwicklung / Antragstellung
Folgende Unterlagen sind bis spätestens 15. April des Ankaufsjahres im PDF-Format einzureichen:
- Antrag mittels Förderformular (KGD-K/E-6)
- künstlerischer Lebenslauf
- eine Aufstellung der angebotenen Werke samt Titel, Entstehungsjahr, Technik und Preis
(in brutto inkl. Mehrwertsteuer 13%, Anlieferung frei Haus - Kunstsammlung Linz)
- Meldezettel falls Hauptwohnsitz in OÖ
- Geburtsurkunde falls Hauptwohnsitz nicht in OÖ
- Thematischer Bezug zu OÖ (falls nicht HWS und nicht geb. in OÖ)
- Angabe der Kontaktdresse (falls nicht Hauptwohnsitz)
Wir weisen darauf hin, dass nur vollständig ausgefüllte, eigenhändig unterzeichnete Anträge bearbeitet werden können. Der Antrag und sämtliche Unterlagen sind im PDF - Format per E-Mail oder postalisch einzubringen.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Formular
Kulturförderung nach Fair Pay (KGD-K/E-6)
Die Bewerbung richten Sie an
Direktion Kultur und Gesellschaft
Abteilung Kultur
Promenade 37
A-4020 Linz
E-Mail: k.post@ooe.gv.at
Telefon (+43 732) 77 20-150 61
Fax (+43 732) 77 20-21 17 86
- Infos zu Förderungen des Landes OÖ
- Förderformular (KGD-K/E-6) (PDF-Format 283,03 KB)